Wichtige Information!
Der ÖGB vertritt als Verein die Interessen von mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern. Die Leistungen und Angebote für die Mitglieder werden, wie bei vielen anderen Vereinen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst bzw. neu ausgerichtet.
Der Verkauf von Karten bzw. Tickets für Veranstaltungen hat sich in den letzten Jahren aufgrund verschiedenster Entwicklungen am Markt verändert und ist deutlich schwieriger geworden.
Nach gründlicher und sorgsamer Überprüfung und Analyse wird der Verkauf von Karten im Rahmen der ÖGB-Kartenstelle daher mit 31. Jänner 2025 beendet. Der Verkauf bzw. das Vermitteln von Karten für Kulturveranstaltungen und Freizeitangebote kann bis zum 31. Jänner 2025 eingeschränkt und danach nicht mehr angeboten werden.
Bereits gekaufte Karten sind weiterhin gültig. Gutscheine sollten idealweise so rasch wie möglich eingelöst werden, eine Rückabwicklung ist aber auch nach dem 31. Jänner 2025 möglich.
Nicht eingelöste Gutscheine können an die ÖGB-Kartenstelle retourniert werden. Diese überweist umgehend den entsprechenden Betrag auf ein angegebenes Konto.
Wir danken allen Kundinnen und Kunden für die jahrelange Treue!
Dein Team der ÖGB-Kartenstelle
Öffnungszeiten (werktags): Mo bis Do: 9:00 - 16:00 Uhr und Fr: 9:00 - 13:00 Uhr |
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Infos zu Verschiebungen und Auszahlung von Veranstaltergutscheinen
HIER
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Empfehlung für Stornoschutz
oeticket - Stornoversicherungim Falle unvorhergesehener Ereignisse (Corona, Erkrankung, etc.)
Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie richtet sich nach dem Einzelticketpreis und ist bei der Buchung abzuschließen (siehe Leistungsblatt).
Stornos werden nur in Verbindung mit der Versicherung von oeticket genehmigt,
andernfalls ist leider kein Storno mehr möglich.
Wien-Ticket Stornoschutz über die Europäische Reiseversicherung AG im Falle unvorhergesehenen Ereignissen (Corona, Nichtteilnahme an der Veranstaltung)
Die Höhe der zu zahlenden Prämie beträgt 7,5% vom Ticketpreis und muss selbstständig unter: https://www.europaeische.at/reiseversicherungen/eintrittskarten-stornoschutz
abgeschlossen werden. Stornos werden nur mehr in Verbindung mit einer abgeschlossenen Versicherung genehmigt.