Wir freuen uns Sie in der ÖGB-Kartenstelle begrüßen zu dürfen!
MO-DO 9-16 Uhr
FR 9-13 Uhr
********************************************************************
Auszahlung von Ö-Ticket Veranstaltergutscheinen
Ab wann kann ein Veranstaltergutschein zurückgegeben werden?
Die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins kann frühestens ab 01.01.2023 (sofern die Veranstaltung erstmalig im Jahr 2020 oder im 1. Halbjahr 2021 hätte stattfinden sollen) bzw. 01.01.2024 (sofern die Veranstaltung erstmalig im 2. Halbjahr 2021 oder im 1. Halbjahr 2022 hätte stattfinden sollen) über oeticket.com beantragt werden.
Wie kann die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins beantragt werden?
Gutscheininhaber:innen finden ab 01.01.2023 alle Infos zur Auszahlung unter folgendem Link: www.oeticket.com/campaign/veranstaltergutschein
Unter diesem Link wird man ab 01.01.2023 zu einer Online Plattform geführt, in der man die Auszahlung der Veranstaltergutscheine beantragen kann. Nach Angabe des Gutscheincodes sowie der Kunden- und Bankdaten wird der Auszahlungsantrag an den Veranstalter übermittelt. Zur Nutzung des Services benötigt man aus Sicherheitsgründen ein oeticket Kundenkonto.
WICHTIG: Nicht die ÖGB-Kartenstelle noch oeticket sondern der Veranstalter ist für die Auszahlung zuständig. oeticket stellt lediglich die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung zur Verfügung. Es handelt sich bei der Auszahlung um eine Transaktion zwischen Kund:in und Veranstalter! Die Veranstalterdaten befinden sich am ausgestellten Veranstaltergutschein.
Sollte keine Möglichkeit zur Beantragung über die Online Plattform bestehen, dann empfehlen wir Ihren Kund:innen die Veranstaltergutscheine per Einschreiben (unter Angabe der Kontakt- und Bankdaten) an den Veranstalter zu schicken.
********************************************************************
Aktuelle Infos von Ö-Ticket hier
Aktuelle Infos von Wien-Ticket hier
Infos über Verschiebungen/Absagen im GLOBE WIEN hier
********************************************************************
COVID-19-Richtlinien - Infos zum Besuch von Veranstaltungen
Es gelten die von der Bundesregierung und des jeweiligen Bundeslandes festgelegten Zutrittsregeln. Wir ersuchen daher alle BesucherInnen sich kurz vor der Veranstaltung, nochmals auf den Online-Kanälen von Oeticket / Wien-Ticket und/oder dem Veranstalter über allfällige aktuelle Änderungen zu informieren.
Ohne Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 kann kein Zutritt zur gebuchten Veranstaltung gewährleistet werden.
Bei Absehen von einer Teilnahme aus Gründen, die in der Person des Besuchers liegen – darunter fallen
etwa fehlende Beibringung der aktuell geforderten Standards (z.B. Impfnachweis, Genesungsnachweis, PCR-Test) – kann das Ticket aufgrund bestehender Leistungsbereitschaft des Veranstalters nicht erstattet werden.
Die ÖGB-Kartenstelle ist bei Veranstaltungen in Österreich lediglich Vermittler der Eintrittskarten, kann daher nur im Auftrag des Veranstalters tätig werden und haftet nicht für die Rückerstattung der Eintrittsgelder. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung bestehen nur gegenüber dem Veranstalter.
Der Veranstalter hat die Möglichkeit, uns entweder mit der Rückabwicklung des Kaufbetrages zu beauftragen oder uns anstelle der Rückzahlung einen Gutschein ausstellen zu lassen. Diese Möglichkeit kommt dem Veranstalter aufgrund des am 05.05.2020 beschlossenen Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes (KuKuSpoSiG) zu.
Die ÖGB-Kartenstelle steht selbstverständlich gerne für weitere Auskünfte persönlich, telefonisch oder per e-mail zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
BLEIBEN SIE GESUND!