Wir freuen uns Sie in der ÖGB-Kartenstelle begrüßen zu dürfen!
MO-DO 9-16 Uhr
FR 9-13 Uhr
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Auszahlung von Ö-Ticket Veranstaltergutscheinen
Ab wann kann ein Veranstaltergutschein zurückgegeben werden?
Die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins kann frühestens ab 01.01.2023 (sofern die Veranstaltung erstmalig im Jahr 2020 oder im 1. Halbjahr 2021 hätte stattfinden sollen) bzw. 01.01.2024 (sofern die Veranstaltung erstmalig im 2. Halbjahr 2021 oder im 1. Halbjahr 2022 hätte stattfinden sollen) über oeticket.com beantragt werden.
Wie kann die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins beantragt werden?
Gutscheininhaber:innen finden ab 01.01.2023 alle Infos zur Auszahlung unter folgendem Link: www.oeticket.com/campaign/veranstaltergutschein
Unter diesem Link wird man ab 01.01.2023 zu einer Online Plattform geführt, in der man die Auszahlung der Veranstaltergutscheine beantragen kann. Nach Angabe des Gutscheincodes sowie der Kunden- und Bankdaten wird der Auszahlungsantrag an den Veranstalter übermittelt. Zur Nutzung des Services benötigt man aus Sicherheitsgründen ein oeticket Kundenkonto.
WICHTIG: Weder die ÖGB-Kartenstelle noch oeticket sondern der Veranstalter ist für die Auszahlung zuständig. oeticket stellt lediglich die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung zur Verfügung. Es handelt sich bei der Auszahlung um eine Transaktion zwischen Kund:in und Veranstalter! Die Veranstalterdaten befinden sich am ausgestellten Veranstaltergutschein.
Sollte keine Möglichkeit zur Beantragung über die Online Plattform bestehen, dann empfehlen wir Ihnen, die Veranstaltergutscheine per Einschreiben (unter Angabe der Kontakt- und Bankdaten) an den Veranstalter zu schicken.
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